Einlaßbestimmungen & Erziehungsbeauftragung
Für Konzerte im Sächsischen Bahnhof Gera stellen wir ein Forumular zur Erziehungsbeauftragung zum Download bereit. Dies gilt NUR für Konzerte die nicht altersgebunden sind, nicht für Diskotheken & Parties. Für diese gilt generell: Einlass ab 18 Jahre.Kinder & Jugendliche
Auch wir halten uns an das Jugendschutzgesetz. Daher gelten bei uns folgende Bestimmungen:
Kinder unter 8 Jahren haben -auch in Begleitung von personensorgeberechtigen Personen (i.d.R. die Eltern)- keinen Zutritt zu unseren Veranstaltungen.
Kinder zwischen 8 und 14 Jahren dürfen die Veranstaltungen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besuchen.
Jugendliche zwischen 14 und 16 haben ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person keinen Zutritt zur Veranstaltung.
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen die Veranstaltung ohne Begleitung längstens bis 24.00 Uhr besuchen. Danach müssen sie das Gelände verlassen, außer sie befinden sich in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
» Hier das Formular zur Erziehungsbeauftragung zum Download
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Alkoholausschank § 9 JuSchG dürfen und werden wir an Kinder keine alkoholischen Getränke ausschenken. An Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person dürfen wir nur Getränke mit geringem Alkoholgehalt - also Bier, Radler - ausschenken. Der Zutritt zur Bar ist Kindern und Jugendlichen generell untersagt, auch in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
Der Ausschank von Bier, Wein und Sekt an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist lediglich im Beisein eines Personensorgeberechtigten erlaubt (§ 9 Abs. 2 JuSchG.). Ausschank also nur im Beisein von Eltern, eine erziehungsbeauftragte Person genügt nicht!
Zur besseren Kontrolle für unsere Crew am Einlass und am Ausschank bzw. an der Bar erhalten Kinder und Jugendliche zu Beginn am Einlass ein spezielles Bändchen. Bei falschen Altersangaben oder unerlaubtem Entfernen dieses Bändchens behalten wir uns das Recht vor, die entsprechende(n) Person(en) vom Gelände zu verweisen.